Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2021
Termine
22.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
13.02.2018
Eröffnungen
08.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
16.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
30.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2014 bis zum 31.12.2014
16.09.2014
Neueintragungen